VW-Urteil ist Schlag ins Gesicht der Käufer

Im Berufungsurteil des OLG Braunschweig, veröffentlicht am 19. Februar 2019, im Zusammenhang mit der VW-Abgas-Affäre sieht die Piratenpartei Niedersachsen [1] ein Versagen des Rechtsstaates.

„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der gutgläubigen Käufer von betroffenen Diesel-Fahrzeugen,“ stellt Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen fest. „Es ist zwar ein Zeichen gesetzlicher Fachkompetenz, wenn Urteile unter der Berücksichtigung jeglicher Gesetzeslücke gefällt werden. Aber dass diese Lücken überhaupt existieren, ist ein Mangel an sich, den die Politik zu verantworten hat. Hier muss dringend nachgesteuert werden, damit derartige Möglichkeiten nicht mehr bestehen.

Wenn man sich als Käufer egal welcher Sache nicht mehr darauf verlassen kann, dass die ihr zugesicherten Eigenschaften auch tatsächlich erfüllt werden, weil das, was zugesichert ist, mittels rechtlich möglicher Kniffe eben nicht mehr als zugesichert dargestellt werden kann, ist das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Dass das Gericht auf diesen Umstand nicht verwiesen hat, ist nur bedauerlich, sondern keinesfalls hinnehmbar. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof diesen Punkt in der schon angekündigten Berufung berücksichtigt.

Auch die Einschätzung zum dem Kläger entstandenen Vermögensschaden ist nicht nachvollziehbar.

Natürlich hatte VW nicht die Absicht, einen Vermögensschaden beim Kläger herbeizuführen. Denn schließlich ist man ja wohl kaum davon ausgegangen, dass die Manipulationen überhaupt bekannt werden. Aber mit dem Verbauen der Manipulationssoftware hat man einen Vermögensschaden billigend in Kauf genommen und drückt sich nun vor der Verantwortung. Das ist eines multinationalen Großkonzerns und Aushängeschilds der deutschen Wirtschaft einfach nicht würdig,“ so Ganskow weiter.

Nachtrag:

Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme des BGH in einem ähnlich gelagerten Fall. [2] Diese unterstreicht unsere Ansicht, dass die Entscheidung des OLG Braunschweig eine Fehlentscheidung war.

Quellen:
[1] Pressemitteilung des OLG Braunschweig: http://www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/erstes-berufungsurteil-des-oberlandesgerichts-braunschweig-im-zusammen-hang-mit-der-abgas-thematik-174129.html
[2] Gegenstand einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/bgh-aeussert-erstmals-diesel-abschalteinrichtung-mangel-33576862


Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Kommentare geben nur die persönliche Meinung desjenigen wieder, der sie schrieb. Durch die Bereitstellung der Kommentarfunktion machen sich die Betreiber dieser Website die Kommentare nicht zu eigen und müssen daher nicht derselben Meinung sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich angezeigt. Verbindlich einzugebende Felder werden mit diesem Zeichen kenntlich gemacht: *

Weitere Informationen

Durchsuchen

Suche

in