Piraten Niedersachsen fordern sofortige Beendigung von Section Control

In einem am 05.02. veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte dieses für die Länder Hessen und Baden-Württemberg die Verfassungswidrigkeit von automatischem Kennzeichenabgleich für Fahndungsmaßnahmen fest. [1] Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, hatte bereits angekündigt, eine Klage gegen die Abschnittskontrolle führen zu wollen. [2] Er sieht sich in seiner Haltung bestätigt:

Massenhaft alle Autos zu fotografieren und zu scannen, nur um Knöllchen gegen wenige Temposünder zu verhängen, ist völlig unverhältnismäßig. Deswegen kann es auch die von der Landesdatenschutzbeauftragten geforderte gesetzliche Grundlage für „Section Control“ nicht geben. Die herkömmlichen Geschwindigkeitsmessungen fotografieren nur Raser, sind kostengünstiger und viel zuverlässiger. Wenn Niedersachsen seine „Section Control“-Pläne jetzt nicht endgültig einstampft, werden wir Piraten mit einer Unterlassungsklage nachhelfen. Die Klageschrift liegt bei mir schon auf dem Tisch.“ [3]

Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der Piraten Niedersachsen und von der Abschnittskontrolle betroffen, macht klar:

Dieses Urteil muss Signalwirkung für Niedersachsen haben. Und die Testphase für „Section Control“ ist sofort abzubrechen. Denn ob nun verdeckt oder offen, informationelle Selbstbestimmung hängt nicht von der Sichtbarkeit einer Kamera ab. Diesem feuchten Traum aller Überwachungsfetischisten von der totalen Überwachung sollte mit diesem Urteil klar werden, dass das Aufstellen von Kameras allüberall endlich ein Ende haben muss. Aber da die herrschende Politik anscheinend zur Zeit immer erst durch Gerichte in ihre Schranken gezwungen werden kann, müssen auch wir Piraten diesen Weg gehen. Daher stehe ich als Betroffener als Kläger für die Beendigung der Section Control vor dem Verwaltungsgericht Hannover zur Verfügung. Wäre es nicht so traurig, diesen Weg beschreiten zu müssen, könnte man sich darüber freuen, ein solches nun sicher zu gewinnen erscheinendes Verfahren zu führen.

Quellen:
[1] Urteil des Bundesverfassungsgerichts https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-009.html
[2] Section Control auf der B6 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/B6-Streckenradar-Section-Control-aktiv,sectioncontrol106.html
[3] Forderung der Landesdatenschutzbeauftragten https://www.heise.de/newsticker/meldung/Section-Control-Datenschutzbeauftragte-fordert-sofortigen-Streckenradar-Stopp-4299763.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom


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